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ÖSTERREICH: Befangenheitsantrag gegen Grasser-Richterin abgelehnt

25.07.2017, 12:14 | OTS0065 | Mediengruppe „Österreich“ GmbH

ÖSTERREICH: Befangenheitsantrag gegen Grasser-Richterin abgelehnt

Hohenecker laut Landesgericht im Buwog-Prozess nicht befangen – VfGH-Verfahren noch anhängig

Portrait von Karlheinz Grasser

BWG_Logo_4cWien (OTS) – Das Landesgericht Wien hat eine Befangenheits-Beschwerde gegen Buwog-Richterin Marion Hohenecker abgelehnt. Dies bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn Dienstagvormittag gegenüber ÖSTERREICH. Die Entscheidung von Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber ist den Anwälten der Angeklagten – der prominenteste ist Ex-Finanzmnister Karlheinz Grasser – auch schon zugestellt worden. Forsthuber schreibt dass „eine Befangenheit (…) nicht gegeben ist“.

Gekommen ist der Antrag vom Anwalt des Angeklagten Ernst Plech, Michael Rohregger. Rohregger hat auch beim Verfassungsgerichtshof jenes Gesetz angefochten, das die Vergabe des Verfahrens an Richterin Hohenecker regelt. Argument: Hohenecker habe bereits ein anderes Verfahren gegen einen Mitangeklagten eines anderen Buwog- Angeklagten (Karl Petrikovics) verhandelt – und weil dieses vom OGH aufgehoben wurde, sei Hohenecker befangen. Der VfGH wird diese Beschwerde aber frühestens im Herbst behandeln.

Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Rückfragehinweis:
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