Zuspitzung der Situation für „Dieselgate“-Geschädigte
22.07.2017, 13:36 | OTS0021 | COBIN Claims Plattform für Sammelaktionen bei Massenschäden
Zuspitzung der Situation für „Dieselgate“-Geschädigte
Fahrverbote drohen nach EU-Vorstoß, Verjährungsfrist läuft – Autobesitzer geraten in Zwickmühle.
(Wien/OTS) – Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Abgas-Skandal spitzt sich für die Halter von Fahrzeugen der VW-Konzernmarken die Lage zusehends zu, berichtet die Sammelverfahren-Plattform COBIN claims. Die EU erwägt ab 2018 Fahrverbote für alle Autos, die nicht einer „Umrüstung“ unterzogen wurden. Allerdings: „Es scheint sehr zweifelhaft, ob diese Umrüstung etwas bringen wird. Ein Verfahren in Deutschland hat nämlich in dieser Woche gezeigt, dass selbst deutsche Gerichte große Zweifel daran haben, dass VW mit der Umrüstung die Probleme beseitigen kann. Folglich würde sich die Situation für Fahrzeughalter drastisch verschärfen“, sagen die Anwälte Benedikt Wallner und Michael Poduschka, Mitglieder des Anwalts-Beirats von COBIN claims: „Sollte es zu ersten Fahrverboten beispielsweise in einzelnen Städten kommen, ist sofort eine deutliche Reduktionen des Gebrauchtmarktwertes der Autos zu erwarten.“
Gutachten: 25 Prozent Wertverlust möglich
Poduschka: „Mir liegt ein Gerichtsgutachten vor, wonach die Preise für betroffene Euro 3, Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeuge um ein Viertel fallen werden, wenn in Hamburg, Stuttgart, Berlin Fahrverbote verhängt werden.“
„Damit wird der Rechtsmangel immer deutlicher. Es wurden Autos verkauft, die so nicht zulassungsfähig sind! Selbst nach der Umrüstung halten die Fahrzeuge auf der Straße nicht die vorgeschriebenen Grenzwerte ein“, fasst Wallner zusammen.
Dazu kommt noch, dass von Absprachen unter den Autobauern die Rede ist und sich sogar noch weiterführende Schäden für Fahrzeughalter abzuzeichnen beginnen.
„Die Verjährungsfristen laufen. Fahrzeughaltern ist daher anzuraten, rasch etwas zu unternehmen“, lautet der juristische Rat von Poduschka und Wallner.
Der nicht gewinnorientierte Verein COBIN claims hat daher unter http://www.cobinclaims.at eine Sammelaktion für betroffene Private, vor allem aber auch für KMU und Selbstständige ins Leben gerufen und wird für die Betroffenen Schadenersatz und sonstige Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Die Aktion läuft seit zwei Wochen, sowohl eine größere Anzahl an Privaten als auch Selbstständige bzw. Unternehmen haben sich bisher beteiligt.
Rückfragehinweis:
COBIN claims, Mag. Oliver Jaindl: 01 / 376 00 31
http://www.cobinclaims.at
medien@cobinclaims.at
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